Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) botofox.de / Miete Fotobox/Videobox
Fassung vom 01.06.2018
§1 Geltung und Vertragsabschluss
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermietung einer Fotobox und/oder einer Videobox, sowie dazugehöriger Gegenstände durch und über botofox.de (Sebastian Rauch, Oberer Ohmweg 1a, 35274 Kirchhain).
2. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt, oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter erkennt diese schriftlich an. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
3. Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande. Die Annahme des Angebots kann schriftlich (z.B. Email) oder mündlich (z.B. telefonisch oder im persönlichen Gespräch) erfolgen. Ein Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung zustande.
§2 Leistung
1. Der Anbieter erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich digitaler Aufzeichnungen und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
2. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch die Zurverfügungstellung von geeigneten Geräten (Fotobox/Videobox).
3. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
4. Einen Erfolg seiner Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet der Anbieter nicht.
§3 Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Der Kunde wird den Anbieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Anbieters während des Auf- und Abbaus der Geräte.
2. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten, die dem Anbieter angezeigt wird. Die Kosten für notwendige Genehmigungen zur Anfahrt (z.B. Einfahrt Messegelände) sowie evtl. Eintrittskosten oder notwendige Ausweise sind vom Auftraggeber zu tragen und dem Vermieter rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3. Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich.
4. Der Mietgegenstand darf nur am vereinbarten Ort, in wind- und wettergeschützten, geschlossenen Räumen betrieben werden. Er darf nach dem Aufbau durch den Anbieter nicht ortsverändert werden.
5. Es ist umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und der Vermieter zu benachrichtigen, sofern der Mietgegenstand entwendet wurde.
6. Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos gemäß Ziff. 4.1. geben.
§4 Nutzungsrechte und –arten
1. Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Mieter selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender
schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Mieter oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars wie vereinbart über. Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt bei dem Mieter. Somit haftet botofox.de nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter. Für Veröffentlichungen wie beispielsweise in der zur Verfügung gestellten Onlinegalerie ist der Auftraggeber verantwortlich.
2. Durch die Nutzung der Fotobox/Videobox räumen die Veranstaltungsteilnehmer dem Anbieter und dem Kunden ein widerrufliches, nicht übertragbares, weltweit gültiges, dauerhaftes Recht ein, das jeweils angefertigte Bild, insbesondere auf den vom Anbieter und/oder Kunden betriebenen Internetseiten und Seiten von sozialen Netzwerken des Anbieters (z.B. Instagram, Facebook) und/oder des Kunden öffentlich zugänglich zu machen.
3. Die Veranstaltungsteilnehmer können schriftlich der vorgenannten Nutzung ihres eigenen Bildes jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht.
§5 Vergütung
1. Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Angebot.
2. Die Vergütung des Anbieters erfolgt durch Barzahlung am Veranstaltungstag oder am Tag des Abbaus. Wurde mit dem Kunden eine abweichende Zahlungsart schriftlich vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Anzahlung bis zu 50% der vereinbarten bei Abschluss des Vertrages gegen Rechnung zu verlangen. Wird die Anzahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt, ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
3. Die Vergütung ist das Entgelt für die vereinbarte Leistung nach Zeitaufwand soweit nicht anders vertraglich geregelt wurde. Zusätzliches Verbrauchsmaterial wie Fotopapier o.ä. wird gesondert nach Verbrauch berechnet.
4. Beschädigte, fehlende oder durch Verschmutzung unbrauchbar gewordene Standardrequisiten (z.B. Brillen oder Perücken) werden mit 5,00€ pro Gegenstand, höherwertige Requisiten (z.B. Hüte o.ä.) werden mit dem individuellen Anschaffungswert berechnet. Hiervon ausgenommen sind Papprequisiten die an Holzsticks befestigt sind. Sollte aufgrund starker Verschmutzung eine Reinigung der Vorhänge des Hintergrundsystems erforderlich sein, werden die Reinigungskosten gesondert berechnet.
5. Eine Rechnungstellung der Vergütung ist nur für gewerblich eingetragene Unternehmen (Nachweis erforderlich) möglich. Die Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an den Anbieter zu zahlen. Einer Mahnung bedarf es für die Inverzugsetzung des Schuldners nicht.
6. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannte Gesamtpreise und/oder Zeit(dauer)angaben unverbindliche Schätzungen, die auf den Kundenangaben beruhen. Soweit sich die Zeitdauer und die Nebenkosten verändern, ist der Anbieter zur Nachberechnung berechtigt und der Kunde zur Zahlung auch der Nachberechnung verpflichtet.
7. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfangs- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen.
8. Sollte die Vergütung nicht spätestens am Tag des Abbaus erbracht werden, bedarf es keiner gesonderten Mahnung für die Inverzugsetzung des Schuldners.
§6 Kündigung durch Kunden
1. Kündigt der Kunde den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes:
Die Vergütung gemäß Ziff. 5.1. ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung
– bis 8 Wochen vorher in Höhe von 20%
– bis 6 Wochen vorher in Höhe von 25%
– bis 4 Wochen vorher in Höhe von 30%
– bis 2 Wochen vorher in Höhe von 50%
2. innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
3. Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit der Anbieter deren Erbringung nachweisen kann.
§7 Leistungsstörung
1. Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag unberührt.
2. Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich der Anbieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Anbieters nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
3. Der Anbieter ist zur sofortigen Wegnahme seiner Geräte berechtigt, wenn ihm aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung des Anbieters gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
§8 Haftung / Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht mit der Lieferung der Fotobox/Videobox an den Mieter über.
2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die in Ziff. 4.1. genannten hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
3. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.
5. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.
6. Der Kunde haftet für alle von ihm vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an der angemieteten Fotobox/Videobox und der Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:
a. Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b. Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19 % zu erstatten
c. Bergungs-und Rückführungskosten
d. Gutachterkosten
e. Wertminderung
f. Dem Vermieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
g. Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
7. Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemietete Fotobox/Videobox durch den Vermieter. Es ist vom Kunden zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Fotobox/Videobox durch die private Haftpflichtversicherung des Kunden oder die Betriebshaftpflicht bei Firmen die Haftung übernimmt.
8. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache, jedoch höchstens den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.
§9 Datenschutz
1. Bei Anbahnung, Abschluss und Rückabwicklung eines Mietvertrages werden vom Anbieter Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
2. Die Personenbezogenen Daten, die der Mieter z.B. bei einer Bestellung per E-Mail oder über das Kontaktformular auf botofox.de mitteilt (z.B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Mieter und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem der Mieter die Daten zur Verfügung gestellt hat.
3. Der Anbieter versichert, dass er die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergibt, es sei denn, dass er dazu gesetzlich verpflichtet ist, oder der Mieter vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit der Anbieter zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) eingehalten. Weiterführende Informationen sind der Datenschutzerklärung auf botofox.de zu entnehmen.
§10 Abschließende Regelungen
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
2. Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von botofox.de berücksichtigt werden.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.